
flächen, die
sich rechnen.
PV-Projektentwicklung
Projektentwicklung beginnt vor der ersten Schraube: bei der Frage, wem die Fläche gehört, was dort gebaut werden darf und wer den Strom abnimmt. Wir entwickeln Photovoltaikprojekte von der Flächensicherung bis zur Baureife – und übergeben sie entweder in den eigenen Bau oder an einen Betreiber.
Typische Projekte: Freiflächenanlagen ab 750 kWp, Gewerbedächer mit mehreren Mietern und Dachflächen, die als Pachtmodell für Investoren aufbereitet werden.
Was Projektentwicklung umfasst
- Flächensicherung – Ansprache der Eigentümer, Options- und Pachtverträge, Laufzeiten, Indexierung, Rückbauregelungen.
- Baurecht – Prüfung des Flächennutzungsplans, Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, § 35 BauGB im Außenbereich.
- Technische Machbarkeit – Netzanschlusspunkt, Kapazität, Einspeiseleistung, Kabeltrasse, Zuwegung.
- Umweltbelange – Artenschutz, Ausgleichsflächen, Bodenschutz, gegebenenfalls wasserrechtliche Belange.
- Verträge – Dienstbarkeiten, Gestattungen, Betreiberkonzept, Wartungs- und Versicherungsverträge.
- Vermarktung – Aufbereitung für Investoren: Anlagenkonzept, Ertrag, Kosten, Betreiberpflichten.
Wie wir Flächen finden
Wir arbeiten mit öffentlich zugänglichen Daten: dem Marktstammdatenregister für Bestandsanlagen, Solarpotenzialkatastern der Länder, Luftbildern und Flurkarten. Damit identifizieren wir Flächen, die technisch und rechtlich in Frage kommen – bevor wir jemanden ansprechen.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer angesprochen wird, hat in der Regel eine Fläche, die sich rechnerisch tragen kann. Das erspart beiden Seiten Zeit.
Ablauf einer Entwicklung
1. Flächenprüfung – Eigentum, Planungsrecht, Netz. 2. Sicherung – Option und Pachtvertrag. 3. Baurecht – Genehmigungsweg mit der Gemeinde. 4. Netzanschluss – Antrag und technische Klärung. 5. Baureife – Übergabe an Bau oder Investor.
Häufige Fragen
Was bekommt ein Flächeneigentümer?
Eine jährliche Pacht, üblicherweise im vierstelligen Bereich je Hektar und Jahr, abhängig von Lage, Netzanschluss und Laufzeit. Die genaue Höhe ergibt sich aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung des konkreten Projekts.
Wie lange dauert die Entwicklung?
Mit vorhandenem Bebauungsplan 12 bis 18 Monate. Ohne Planungsrecht können zwei bis vier Jahre entstehen, weil die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen muss.
Wer betreibt die Anlage später?
Entweder ein Investor, der die Anlage kauft und betreibt, oder ein Betreibermodell mit Dienstleister. Die Betreiberpflichten – Marktstammdatenregister, Versicherung, Wartung – regeln wir vertraglich.
Wir entwickeln nicht auf Vorrat, sondern mit einem konkreten Betreiber oder Abnehmer im Blick. Das verhindert Projekte, die technisch schön sind, aber niemanden finden, der sie baut oder betreibt.
Für Kommunen und Flächeneigentümer bereiten wir die Entscheidungsgrundlagen so auf, dass sie in einer Sitzung oder einem Gespräch mit der Verwaltung bestehen: Netzanschluss, Ausgleichsflächen, Pachtmodell und Zeitplan auf einer Seite.
Wer trägt die Kosten der Entwicklung?
Die Vorprüfung trägt in der Regel Energiepark; ab der verbindlichen Planung wird die Kostenübernahme vertraglich geregelt. Bei Abbruch des Projekts entstehen keine versteckten Forderungen.
Was passiert am Ende der Pachtdauer?
Der Rückbau wird vertraglich geregelt und besichert. Die Fläche wird nach Vertragsende in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt; die Kosten dafür sind Teil der Kalkulation.
Was dazugehört

01
Flächensicherung
Option und Pachtvertrag mit Laufzeit, Indexierung und Rückbauregelung.

04
Betreibermodell
Betreiberpflichten, Versicherung, Wartung und Übergabe an einen Investor.
Einsatzgebiet
Projekte entwickeln wir deutschlandweit, von der Flächensicherung bis zum Netzanschluss. Wo Netzanschluss oder Planungsrecht nicht passen, sagen wir das früh – bevor Verträge unterschrieben werden.
Fläche anbieten
Sie haben eine Fläche ab etwa 1 Hektar oder ein großes Gewerbedach? Melden Sie sich mit Adresse und Größe – wir prüfen kostenfrei, ob sich eine Entwicklung lohnt.

